Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hochzeitsfeen
Micheluzzi GmbH & Co KG
1 Unternehmensgegenstände
Die Unternehmensgegenstände der Firma Hochzeitsfeen lassen sich in 3 Geschäftszweige unterteilen:
• Hochzeits- und Eventagentur: Beratung, Planung, Konzeption und Organisation von Veranstaltungen aller Art (Hochzeiten, Weihnachtsfeiern, Firmenfeiern, Geburtstagsfeiern, etc.)
• Vermietung von Dekorationsartikeln: Gestaltung von Dekorationskonzepten inkl. Blumen für Veranstaltungen jeglicher Art, Verleih von Dekorationsartikeln
• Handel
Anschrift:
Kurt Micheluzzi GmbH & Co KG
Die Hochzeitsfeen
Schendlingerstraße 34
6900 Bregenz
in**@ho***********.com
Telnr.: 0043 5574 73 165
Geschäftsführung: Gabi Micheluzzi
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
2 Allgemeine Bestimmungen Hochzeitsplanung und Hochzeitsdekoration
2.1 Geltungsbereich
Die AGB gelten mit der Leistung einer Zahlung oder mit der ersten Annahme einer Leistung als zur Kenntnis genommen. Die AGB werden bei jedem Angebot mitgeschickt und sind auf unserer Homepage www.hochzeitsfeen.com einzusehen. Zusätzlich können sie jederzeit angefordert werden. Änderungen und Ergänzungen der AGB behalten wir uns ausdrücklich vor. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen, die mündlich vereinbart wurden, sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ergänzende Absprachen, Zusagen oder Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
2.2 Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Bezahlung der Anzahlung von 25 % des Auftragswertes. Die Angebote werden nur unter ausdrücklicher Zugrundelegung der AGB erstellt. Die von den Hochzeitsfeen auf ihrer Homepage angebotenen Leistungen sind unverbindlich und stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines entsprechenden Angebots durch die Auftraggeber an die Hochzeitsfeen dar. Die Hochzeitsfeen erachten sich an die von ihr an Auftraggeber gerichtete schriftliche Angebote zur Leistungseinbringung als solange nicht gebunden bis die Anzahlung erbracht wurde. Das bedeutet insbesondere, dass Produkte und Termine in dieser Zeit auch anderen Kunden angeboten werden.
2.3 Urheberrecht
Alle auf dieser Seite verwendeten Texte und Bilder inklusive der AGB unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der Firma Die Hochzeitsfeen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung oder Verwendung jeglicher Inhalte, Texte und Bilder sind verboten und unzulässig und werden mit einer Unterlassungsklage nach Urheberrecht gerichtlich geahndet.
2.4 Geschützte Marke
Die Hochzeitsfeen sind eine am österreichischen Patentamt eingetragene geschützte Marke. Jede von der Firma Hochzeitsfeen nicht genehmigte Verwendung wird unverzüglich mit einer Unterlassungsklage gerichtlich geahndet.
2.5 Externe Links
Jegliche Haftung für Inhalte verlinkter Webseiten wird ausgeschlossen.
2.6 Regelungen für Brautpaar-Homepage
Es ist nicht gestattet auf die Homepage, welche von der den Hochzeitsfeen den Brautpaaren zur Verfügung gestellt werden, Texte oder Fotos mit diskriminierenden, rechtsradikalen oder anzüglichen Inhalten hochzuladen.
3 Hochzeitsplanung und Hochzeitsdekoration
3.1 Leistungsvereinbarungen
Die Leistung der Firma Hochzeitsfeen beinhaltet konkret die Planung, Organisation und Dekoration der Veranstaltung des Auftraggebers sowie die Betreuung des Auftraggebers und der Gäste am vereinbarten Veranstaltungstag. Die von der Firma Hochzeitsfeen erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die im geistigen Eigentum von Hochzeitsfeen stehen. Die Auftraggeber sind daher vor Bezahlung des Honorars nicht berechtigt, die von Hochzeitsfeen erstellten Ideen, Pläne und Konzepte selbst umzusetzen oder durch Dritte umsetzen zu lassen, oder auf andere Weise zu deren Vorteil zu verwerten, solange nicht alle offenen Rechnungen beglichen sind.
3.2 Beauftragung Dritter
Hochzeitsfeen bieten auch Leistungen an, die von Dritten erbracht werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Firma Hochzeitsfeen in seinem Namen und auf seine Rechnung Dritte mit der Vornahme der Leistungen beauftragen kann, sofern dies Hochzeitsfeen zur Erfüllung ihrer Leistungen erforderlich erscheint. Die Auswahl der Dritten obliegt, sofern nichts anderes zwischen Hochzeitsfeen und den Auftraggebern vereinbart wurde, ausschließlich der Firma Hochzeitsfeen. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass diese dadurch selbst Vertragspartner des Dritten werden. Hochzeitsfeen übernimmt daher gegenüber den Auftraggebern keine Haftung für nicht bzw. nicht vollständig oder rechtzeitig erbrachte Leistungen seitens beauftragter Dritter. Die Auftraggeber stimmen mit der Unterfertigung der AGB einem solchen Haftungsausschluss zu. Beauftragt die Firma Hochzeitsfeen einen Dritten im Namen des Auftraggebers und es entstehen Schäden an den Gegenständen des Dritten dann wird eine Haftung der Firma Hochzeitsfeen ausgeschlossen. Siehe hierzu unter 2.13. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Dritten gegenüber dem Auftraggeber sind von Dritten auf dessen Kosten unverzüglich gegen den Auftraggeber direkt geltend zu machen.
3.3 Bezahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Kunde überweist von seinem österreichischem Bankkonto an unser österreichisches Bankkonto 20 % des Honorars gleich nach Auftragserteilung (abweichende Anzahlung möglich). Der Termin bzw. die Mietgegenstände gelten erst ab dem Zeitpunkt als reserviert bzw. bestätigt, wenn die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Unmittelbar nach Erhalt der Schlussrechnung (nach der Veranstaltung) muss der Restbetrag ohne Abzug auf unserem Konto eingelangt sein. Wir sind berechtigt gegeben falls eine Kaution abhängig vom Auftragswert einzuheben. Von dieser werden etwaige Schäden z.B Bruch oder außergewöhnliche Verunreinigung, Verlust der Mietgegenstände oder kurzfristig bestellte Produkte abgezogen. Die Kaution wird nach der Veranstaltung zurück überwiesen. Der Kunde muss uns hierfür seine Kontodaten per E-Mail an
in**@ho***********.com
zur Verfügung stellen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden gem. § 1000 Abs 1 ABGB Verzugszinsen in der Höhe von 4 % des noch fälligen Betrages verrechnet. Für jede Einmahnung von fälligen Entgelten werden Mahnspesen in Höhe von netto € 30,– zuzüglich der anfallenden Rechtsanwaltskosten in Rechnung gestellt. Hochzeitsfeen hat auch dann Anspruch auf Vergütung, wenn in Folge eines Umstandes, der nicht von Hochzeitsfeen zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht bzw. nicht termingerecht oder in der vertraglich festgelegten Art und Weise durchgeführt werden kann. Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen sind im Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Siehe hierzu nachstehende Punkte. Sollte der Auftraggeber bereits ein erstes Angebot bei der Hochzeitsfeen unterschrieben haben und der Auftrag wird durch den Auftraggeber grob in der Stückzahl verändert, erlauben wir uns den Preis neu zu kalkulieren.
3.4 Fahrtkosten
Die Fahrtkosten sind im Angebot schon eingerechnet.
3.5 Unterkunft und Verpflegung
Bei Veranstaltungen mit einer größeren Entfernung zum Firmensitz Bregenz am Bodensee, sind der Firma Hochzeitsfeen am Veranstaltungstag Zimmer für das Team (2-3 Personen) für die Nächtigung(en) zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass sowohl Dekoration als auch Planung bzw. Betreuung gebucht wurde, sind bei einer größeren Entfernung zum Firmensitz Bregenz am Bodensee zusätzlich am Vortag Zimmer für das Team (2-3 Personen) zur Verfügung zu stellen, ebenso wenn wir am Vortag ebenfalls beauftragt wurden. Der Auftraggeber erklärt sich bereit für das Team (2-3 Personen) Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen.
3.6 Stornovereinbarungen
Die Kunden haben grundsätzlich das Recht jederzeit von einem mit Hochzeitsfeen abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat durch eine schriftliche Mitteilung an Hochzeitsfeen zu erfolgen.
Es gelten folgende Stornovereinbarungen:
Bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: 80% des Bruttopreises
Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 90% des Bruttopreises
Ab 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% des Bruttopreises
Die Stornogebühr ist als Konventionalstrafe (pauschalierter Schadenersatz) vereinbart, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Alle Stornogebühren, die bei den von der Firma Hochzeitsfeen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem Auftraggeber entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, werden Hochzeitsfeen sämtliche bis zur Stornierung geleistete Stunden verrechnen.
3.7 Locationberatung
Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die von uns vorgeschlagenen Objekte alle vom Brautpaar gewünschten Kriterien erfüllen.
3.8 Inkludierte Leistungen bei Betreuung am Tag Ihrer Traumhochzeit
2 Treffen am Firmensitz in Bregenz am Bodensee
Betreuung per E-Mail (max. 30 E-Mails) und Telefon (max. 3 Telefonie-Stunden). Darüber hinaus wird eine Pauschale vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Luftballons aufblasen und austeilen, die bei der Firma Hochzeitsfeen gekauft wurden. Betreuung am Tag Ihrer Traumhochzeit max. 23 Uhr und max. 8 Stunden. Darüber hinaus werden € 70,00 pro Stunde und Person verrechnet. Die Anfahrtskosten werden nicht doppelt verrechnet, wenn bei der Firma Hochzeitsfeen Dekoration gebucht wurde. Es sind € 1,00 pro Kilometer vom Firmensitz Bregenz am Bodensee für den Hin- und Retourweg zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass bei der Betreuung am Hochzeitstag keine Planungsleistungen inkludiert sind. Unser Team führt die von Ihnen geplante Hochzeit aus. Für Planungsleistungen durch unser Team entstehen zusätzliche Kosten.
3.9 Inkludierte Leistungen bei der Hochzeitsfeensplanung
5 Treffen á ca. 3 Stunden am Firmensitz Bregenz am Bodensee Komplettbetreuung während der Vorbereitungszeit per E-Mail (max. 80 E-Mails) und Telefon (max. 5 Telefonie-Stunden).
Betreuung am Tag Ihrer Traumhochzeit max. 23 Uhr und max. 8 Stunden. Darüber hinaus werden € 70,00 pro Stunde und Person verrechnet. Die Anfahrtskosten werden nicht doppelt verrechnet, wenn bei der Firma Hochzeitsfeen Dekoration gebucht wurde. Der Auftraggeber stellt für die Mitarbeiter der Firma Hochzeitsfeen alkoholfreie Getränke sowie eine warme Mahlzeit am Tag der Traumhochzeit zur Verfügung.
3.10 Inkludierte Leistungen bei Zusatzpaket – Terminbetreuung
Es wird Kilometergeld von € 1,00 pro Kilometer und Strecke vom Firmensitz Bregenz am Bodensee zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt und retour verrechnet.
3.11 Inkludierte Leistungen bei Zusatzpaket zu Paket 1
2 Treffen á ca. 3 Stunden am Firmensitz Bregenz am Bodensee
Komplettbetreuung während der Vorbereitungszeit per E-Mail (max.30 E-Mails) und Telefon (max. 3 Telefonie-Stunden).
4 Stunden Betreuung am Tag Ihrer Traumhochzeit, darüber hinaus werden € 70,00 pro Stunde verrechnet. Die Anfahrtskosten werden nicht doppelt verrechnet, wenn bei der Firma Hochzeitsfeen Dekoration gebucht wurde. Es sind € 1,00 pro Kilometer vom Firmensitz Bregenz am Bodensee für den Hin- und Retour weg zu bezahlen. Der Auftraggeber stellt für die Mitarbeiter der Firma Hochzeitsfeen alkoholfreie Getränke am Tag der Traumhochzeit zur Verfügung. Das Zusatzpaket kann nur in Verbindung mit dem Hochzeitsplanungspaket gebucht werden.
3.12 Kündigung durch die Firma Hochzeitsfeen
Die Firma Hochzeitsfeen kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen wenn die Auftraggeber trotz erfolgter Mahnung durch die Hochzeitsfeen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Eine Kündigung durch die Firma Hochzeitsfeen erfolgt außerdem wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht (siehe dazu unter 3.14.) nicht nachkommt. Weiters behält sich die Firma Hochzeitsfeen die Kündigung des Vertrags dann vor, wenn der Vertragspartner nicht leistungsfähig ist. In Zweifelsfällen kann ein Leistungsnachweis gefordert werden. Der Vertrag kann bestehen bleiben, wenn sich andere Personen (bei Brautleuten z.B. die Eltern) als Bürger und Zahler zur vollständigen Kostenübernahme mitverpflichten. Im Falle einer Kündigung bleiben Entgeltansprüche von Hochzeitsfeen für bis dahin erbrachte Leistungen gegen die Auftraggeber sowie allfällige Schadenersatzansprüche unberührt.
3.13 Gewährleistung und Schadenersatz
Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber oder ein Dritter der von Hochzeitsfeen im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber zur Erbringung von Leistungen beauftragt wurde oder ein Dritter, deren Handlungen den Auftraggebern zugerechnet werden gegen Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstößt, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgenommen Körperschäden ist ausgeschlossen. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Auftraggeber gegenüber Dritten sowie gegenüber Kooperationspartnern aufgrund der von diesen erbrachten Leistungen sind von den Auftraggebern auf deren Kosten unverzüglich gegen diese direkt geltend zu machen.
3.14 Mitwirkungspflichten der Auftraggeber
Die Auftraggeber verpflichten sich, der Firma Hochzeitsfeen während der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zweckdienliche Auskünfte für die Leistungserbringung zu erteilen, dies inkludiert die Information über alle Sicherheitsvorschriften die die Veranstaltungslocation vorschreibt. Außerdem ist der Firma Hochzeitsfeen der Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten zu verschaffen. Bei einem Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht ist Hochzeitsfeen berechtigt, den Vertrag zu kündigen und darüber hinaus Schadenersatz von den Auftraggebern zu verlangen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkung endgültig oder nach vorheriger Fristsetzung verweigert.
3.15 Luftballonsteigen
Die Firma Hochzeitsfeen haftet nicht für Schäden bzw. Verunreinigungen die durch das Steigen der Luftballons verursacht werden. Eine etwaige Anmeldung bzw. Einholung der Genehmigung muss vom Kunden durchgeführt werden.
4 Dekorationsgegenstände
4.1 Kaution
Es kann eine Kaution eingehoben werden, deren Höhe vom Auftragswert abhängig ist. Von dieser werden Beschädigungen, Bruch, außergewöhnliche Verunreinigung (Wachs, Blut, Erbrochenes, Farben, etc), Verlust der Mietgegenstände oder kurzfristig bestellte Produkte abgezogen. Um dies zu vermeiden beachten Sie bitte vor allem die Punkte 4.4. und 4.5. Die Höhe der Kaution im Schadensfall kann im Vorfeld für jedes einzelne Produkt erfragt werden. Die Kaution wird dann nach der Veranstaltung zurück überwiesen. Der Kunde muss uns hierfür seine Kontodaten per E-Mail an
in**@ho***********.com
zur Verfügung stellen. Der Auftrag wird nur bei vollständigem Zahlungseingang (inkl. Kaution, Fahrtspesen etc.) ausgeführt.
4.2 Eigentumsvorbehalt
Die Dekorations- Gegenstände mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma Hochzeitsfeen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart handelt es sich bei allen Dekorationsgegenstände um Mietgegenstände. Blumen & Kerzen gehen in jedem Fall ins Eigentum des Käufers über. Am nächsten Tag werden meist ganz früh, die Dekogegenstände von den Hochzeitsfeen wieder abgeholt. Bitte bei Wunsch die Blumen nach der Veranstaltung gleich mitnehmen oder an die Gäste verteilen. Die Hochzeitsfeen müssen die Location wieder sauber hinterlassen und können Blumen & Kerzen nicht zurück lassen. Alles was an Blumen & Kerzen dann noch da ist, wird von den Hochzeitfeen entsorgt. Die Waren, die gekauft werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Firma Hochzetisfeen und gehen erst dann ins Eigentum des Käufers über.
4.3 Weitervermietungsverbot
Die Mietgegenstände werden ausschließlich durch die Firma Hochzeitsfeen vermietet. Eine Weitervermietung durch Dritte wird ohne vorheriger Genehmigung der Firma Hochzeitsfeen ausdrücklich untersagt.
4.4 Anbringung und Entfernung der Dekoration
Erfolgt die Anbringung durch die Firma Hochzeitsfeen wird der Transport zum Veranstaltungsort durch die Firma Hochzeitsfeen durchgeführt. Für am Weg entstandene Schäden trägt die Firma Hochzeitsfeen die Kosten. Der Besteller sorgt für ungehinderten Zugang bei Lieferung und Abholung. Die Mietdauer beträgt längstens 2 Tage (Veranstaltungstag/Abholtag). Das Anbringen von Hussen, Sesselschleifen und Tischläufer erfolgt entweder von Mitarbeitern der Firma Hochzeitsfeen oder durch den Kunden selbst. Die Selbstanbringung muss gesondert vereinbart werden. Die Anbringung durch Mitarbeiter der Hochzeitsfeen findet je nach Verfügbarkeit frühestens am Tag vor der Veranstaltung, spätestens am Morgen des Veranstaltungstages statt. Auf das Anbringen am Tag VOR der Veranstaltung besteht kein Anspruch, es können allerdings, je nach Verfügbarkeit, die Produkte am Vortag angebracht werden. Die gemieteten Produkte können bei Selbstmontage entweder vom Lager der Firma Hochzeitsfeen abgeholt oder auf Kosten des Kunden verschickt werden. Der Kunde hat die Dekoration mit aller Vorsicht anzubringen und dafür zu sorgen, dass alle Sicherheitsvorschriften der Veranstaltungslocation eingehalten werden und weder Menschen noch Objekte zu Schaden kommen. Das Einstechen von Nadeln oder Drähten oder andere Beschädigungen unserer Mietgegenstände sind nicht gestattet. Die Mietgegenstände werden von uns gereinigt und gebügelt geliefert. Der Mieter bescheinigt durch Unterschrift auf dem Lieferschein, dass er die Mietgegenstände geprüft und in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Zerbrechliche Mietgegenstände werden aus Versicherungsgründen ausschließlich von den Mitarbeitern der Firma Hochzeitsfeen transportiert, aufgestellt und wieder abtransportiert. Die Entfernung des Dekorationsmaterials durch Dritte hat mit äußerster Vorsicht zu geschehen. Die Dekorationsartikel sind nach Entfernung der Firma Hochzeitsfeen auszuhändigen. Ob der Veranstalter, Hotelangestellte oder Mitarbeiter der Firma Hochzeitsfeen selbst die Entfernung der Dekoration vornimmt und wann dies zu erfolgen hat, wird im Vorfeld gesondert vereinbart. Werden die Gegenstände nicht von der Firma Hochzeitsfeen entfernt, so hat der Mieter Sorge zu tragen, dass die Gegenstände unversehrt verwahrt werden und der Firma Hochzeitsfeen spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung ausgehändigt werden. Entstehen bei zu später Rückgabe der Firma Hochzeitsfeen Kosten (Mietausfall etc.) so hat der Mieter hierfür die Kosten zu tragen. Der Preis inkl. Arbeitszeit für die gemietete Dekoration gilt immer nur für 1 Objekt (z.B. einen Stuhl). Sollte das Produkt (z.B. die
Husse) auf der Hochzeit zu einem späteren Zeitpunkt woanders (z.B. auf einem anderen Stuhl) ebenfalls benötigt werden, wird ein Aufpreis verrechnet.
4.5 Haftung für Schäden an Mietgegenständen
Der Mieter haftet in vollem Umfang für den Verlust von Mietgegenständen, die grobe Verschmutzung von Mietgegenständen und Schäden an den Mietgegenständen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und Beschädigungen, Verschwinden sowie grobe Verschmutzung zu verhindern. Werden Gegenstände grob verschmutzt, gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Mieters. Die Feststellung der Reinigungskosten kann erst nach erfolgter Gesamtreinigung festgestellt werden. Ist eine restlose Reinigung nicht möglich, so wird der Wiederbeschaffungspreis verrechnet. Nicht retournierte oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis verrechnet. Nach dem Feststehen von Schäden wird der Schaden entweder von der Kaution abgezogen, und wenn diese nicht ausreicht – nachverrechnet. Für Schäden durch Fremdverschulden, Diebstahl oder fremder Gewalteinwirkung wird keine Haftung übernommen. Entsteht an den Mietgegenständen ein Schaden durch Dritte (Restaurant, Gast, etc) so haftet uns hierfür der Mieter.
Unsere Dekorations-Produkte (außer Hochzeitsmandeln) sind grundsätzlich nicht zum Verzehr geeignet. Die Produkte und deren Verpackung sind daher von Kleinkindern und Haustieren fernzuhalten. Es ist verboten die gemieteten Vasen als Trinkgefäß zu verwenden. Es ist verboten die Tischzentren tiefzukühlen oder vom Tisch während der Veranstaltung runter zu heben (Bruchgefahr!). Unsere Kerzen werden von uns so platziert, dass unsere Stoffe nicht verunreinigt werden. Sollten Sie eigene Kerzen aufstellen, ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Kerzenwachs auf unsere Stoffe tropfen kann. Um Ersatzansprüche zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, Ihre Gäste darüber aufzuklären was Mietgegenstände sind und welche Gegenstände mitgenommen werden dürfen.
4.6 Gästeanzahl und Änderungen
Die voraussichtliche Teilnehmerzahl bzw. Tischanzahl sowie die gewünschte Farbe der Dekoration wird der Firma Hochzeitsfeen bei Buchung der Veranstaltung mitgeteilt. Die Teilnehmerzahl kann bis 2 Wochen vor der Veranstaltung abgeändert werden, wobei eine maximale Verringerung von 5 Gästen kostenfrei akzeptiert wird, das bedeutet z.B. bei Stornierung eines Tisches dass 50% der Tischkosten als Stornogebühr verrechnet werden. Die 2 Wochen vor der Veranstaltung genannte Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Auftraggeber mindestens in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, ist dies der Firma Hochzeitsfeen unverzüglich, spätestens jedoch 30 Stunden vor der Veranstaltung mitzuteilen. Die Pakete gelten immer für MAX. 10 Personen unabhängig wie viele Personen weniger am Tisch sitzen. Ab der 11. Person bzw. ab einem neuen Tischzentrum wird ein weiterer Tisch verrechnet. Es erfolgt keine Aliquotierung/Anrechnung. Diese Bestimmungen gelten auch bei Buchungen einzelner Produkte. Die Firma Hochzeitsfeen behält sich das Recht vor, bei erheblicher Abweichung von der ursprünglich angekündigten Teilnehmerzahl die Preise neu zu berechnen. Eine Änderung der Farbe ist der Firma Hochzeitsfeen unverzüglich mitzuteilen und kann je nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Für die Änderung der Farbe ab 1 Woche vor der Hochzeit kann eine Bearbeitungsgebühr verrechnet werden. Die Floristik versteht sich, sofern nicht anders vereinbart, immer inkl. Beiwerk. Sollte nach Auftragserteilung Floristik ohne Beiwerk gewünscht sein, wird ein Aufpreis nachverrechnet.
4.7 Bestellung durch Dritte
Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet die bestellende Person. Ist die bestellende Person, der Benützer und/oder der Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als von der bestellenden Person erteilt. Die bestellende Person haftet für die Bezahlung der Mietrechnung und für alle mit der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten. Insbesondere auch dann, wenn die Eintreibung beim Rechnungsadressaten aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
4.8 Werbung an Gegenstände
Die Firma Hochzeitsfeen behält sich das Recht vor, auf seinen Mietgegenständen in angemessener Form Werbung anzubringen, bzw. die Gegenstände als Eigentum der Firma Hochzeitsfeen zu kennzeichnen. Die angebrachten Firmenlogos dürfen weder abgenommen, noch unsichtbar gemacht werden.
4.9 Fotos
Die Firma Hochzeitsfeen ist berechtigt Fotos von der Dekoration am Veranstaltungsort zu machen und diese für Werbezwecke zu verwenden.
5 Gutscheine
Die Gutscheine sind sofern nicht anders vereinbart für alle Leistungen der Firma Hochzeitsfeen einlösbar. Eine Barablöse ist nicht möglich. Eine Auszahlung eines allfälligen Restbetrages ist ausgeschlossen. Gutscheine gelten immer nur auf die Ware, nicht auf Versandkosten/Anfahrtskosten. Gutscheine können nicht für den Kauf von Gutscheinen eingelöst werden. Messegutscheine gelten immer nur für ein Geschäftsfeld. Gutscheine gelten nicht für den Kauf von bereits ermäßigten Produkten. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Gutscheine die von uns gesponsert/geschenkt wurden: Pro Brautpaar nur 1 Gutschein einlösbar.
6 Schlussbestimmungen
Als Gerichtsstand gilt unabhängig von der Höhe des Streitwerts das BG Bregenz (§104 JN). Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Vertragssprache ist Deutsch. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich. Werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ergänzende Absprachen, Zusagen oder Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Hochzeitsfeen sind ab 20.01.2020 gültig.
WERDEN SIE Hochzeitsfeen – FAN!